2. Dezember 2024, 16:35
Urteil im Verfahren gegen eines ehemaligen Maristenbruders und Mindelheimer Internatsleiters – Pressemitteilung:
Das Berufungsverfahren gegen einen ehemaligen Maristenbruders geht mit der Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, d. h. mit einer Verurteilung in zwei Fällen und einem Freispruch im Zusammenhang des Vorwurfs der mehrmaligen Vergewaltigung zu Ende. Auch das Strafmaß der Vorinstanz wurde bestätigt.
Die Maristenbrüder akzeptieren das Urteil des unabhängigen Gerichts. Wir sind uns bewusst und verstehen, dass viele diesen Prozess aufmerksam verfolgt haben und dass es Menschen gibt, die vom Ergebnis enttäuscht sind.
Im Laufe des Prozesses gegen den ehemaligen Maristenbruders, der bis 2007 in Mindelheim das Internat der Maristenbrüder geleitet hatte und 2022 aus dem Orden entlassen wurde, wurde erlebbar, wie verheerend sich sexuelle Gewalt auf das Leben von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat.
Trotz der Bestätigung des Freispruchs aus erster Instanz stellen sich die Maristenbrüder ihrer Verantwortung den Betroffenen und der Öffentlichkeit gegenüber und beauftragen eine unabhängige Anwaltskanzlei mit einer Aufarbeitung gemäß der gemeinsamen Erklärung der Ordensgemeinschaften mit der UBSKM. Die endgültige Beauftragung der Kanzlei wird in naher Zukunft vereinbart und mit den Betroffenen soll danach das weitere Vorgehen der Aufarbeitungsstudie abgestimmt werden. Wir hoffen, dass diese unabhängige Untersuchung uns dabei helfen wird, unserem Wunsch nachzukommen, den Betroffenen zuzuhören, zu verstehen, was in der Vergangenheit geschehen ist, und Klarheit in dieses alle belastende Kapitel unserer Geschichte zu bringen. Die Maristenbrüder nehmen bereits seit 2022 am UKA-Verfahren, das die Anerkennungsleistungen bemisst, teil. In diesem Zusammenhang stehen die beiden unabhängigen Ansprechpersonen der Maristenbrüder allen Betroffenen jederzeit zur Verfügung. Für den anstehenden Aufarbeitungsprozess lassen sich die Maristenbrüder bereits durch den Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften (AUAO) beraten.