Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im November 2020 für die katholische Kirche in Deutschland eine Ordnung zu einem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des durch sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche erlittenen Leids verabschiedet.
Für den Bereich der katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland hat die Deutsche Ordensoberenkonferenz (DOK) diese Ordnung am 16. Dezember 2020 adoptiert.
Das Institut der Maristenbrüder in Deutschland, FMS hat am 28. Januar 2021 beschlossen, sich an diesem Verfahren zur Anerkennung des Leids zu beteiligen.
In dieser Ordnung wurde nun festgelegt, dass eine unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) eingerichtet wird. Diese Kommission ist beauftragt alle Anträge in Zukunft zu bearbeiten.
Weitere Informationen können Betroffene auf der Webseite der DOK oder auf der Webseite der UKA finden. Auch können Betroffene sich direkt an die Ansprechpersonen der Maristenbrüder oder an die Ordensleitung der Maristenbrüder in Deutschland wenden.
Ansprechpersonen: feneberg.kontakt@posteo.de camilleri.kontakt@posteo.de
Neben der Anerkennung des Leids planen die Maristenbrüder in Deutschland die Vorgänge zu sexualisierter Gewalt in ihren Einrichtungen aufzuarbeiten. Derzeit werden die vertraglichen Randbedingungen mit einem Aufarbeitungsteam vereinbart. Weitere Informationen über das Aufarbeitungsprojekt sind nach Abschluss des laufenden Prozesses Anfang November geplant. Beraten werden die Maristenbrüder hierbei vom „Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften (AUAO)“.