Anerkennung des Leids
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im November 2020 für die katholische Kirche in Deutschland eine Ordnung zu einem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des durch sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche erlittenen Leids verabschiedet. Für den Bereich der katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland hat die Deutsche Ordensoberenkonferenz (DOK) diese Ordnung am 16. Dezember 2020 adoptiert.
Das Institut der Maristenbrüder in Deutschland, FMS hat am 28. Januar 2021 beschlossen, sich an diesem Verfahren zur Anerkennung des Leids zu beteiligen.
In dieser Ordnung wurde nun festgelegt, dass eine unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (kurz UKA) eingerichtet wird. Diese Kommission ist beauftragt alle Anträge von betroffenen Personen in Zukunft zu bearbeiten. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Ordensgemeinschaft entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
Weitere Informationen, wie das Antragsformular und die weitere Vorgehensweise, können Betroffene auf der Webseite der DOK oder auf der Webseite der UKA finden.
Auch können Betroffene sich direkt an die Ansprechpersonen der Maristenbrüder oder an die Ordensleitung der Maristenbrüder in Deutschland wenden.
Übersicht wichtiger Links
Aufarbeitung
Neben der Anerkennung des Leids wird seit November 2024 eine Aufarbeitung der Vorgänge sexualisierter Gewat in den Einrichtungen der Maristenbrüder durchgeführt. Beraten werden die Maristenbrüder hierbei vom „Ausschuss für unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich von Ordensgemeinschaften (AUAO)“.
Weitere Informationen über das Aufarbeitungsprojekt finden Sie hier.
Eine aktuelle Stellungnahme des Maristendistrikts Europa-Zentral-West zum Kinderschutz finden Sie hier.