Anerkennung des Leids
Anerkennung des Leids
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im November 2020 für die katholische Kirche in Deutschland eine Ordnung zu einem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des durch sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche erlittenen Leids verabschiedet. Für den Bereich der katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland hat die Deutsche Ordensoberenkonferenz (DOK) diese Ordnung am 16. Dezember 2020 adoptiert.
Das Institut der Maristenbrüder in Deutschland, FMS hat am 28. Januar 2021 beschlossen, sich an diesem Verfahren zur Anerkennung des Leids zu beteiligen.
Anerkennungsleistung für Betroffene
In der neuen Ordnung wurde festgelegt, dass eine unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (kurz UKA) eingerichtet wird. Diese Kommission ist beauftragt, alle Anträge von betroffenen Personen zu bearbeiten. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Ordensgemeinschaft entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
Betroffene von sexualisierter Gewalt und deren Angehörige können auf der Webseite der DBK weiterführende Informationen über Ansprechpersonen, Hilfsprogramme und das Verfahren zur Anerkennung des Leids erhalten.
Hier kommen Sie direkt zur Ordnung der UKA
Hier finden Sie die unabhängigen Kontaktpersonen, die von den Maristenbrüdern für das Verfahren zur Anerkennung des Leids benannt wurden. Sie können sich als Betroffener für Fragen und Hilfe auch direkt an die aufgeführten Kontaktpersonen wenden.
Anerkennung des Leids
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im November 2020 für die katholische Kirche in Deutschland eine Ordnung zu einem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des durch sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche erlittenen Leids verabschiedet. Für den Bereich der katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland hat die Deutsche Ordensoberenkonferenz (DOK) diese Ordnung am 16. Dezember 2020 adoptiert.
Das Institut der Maristenbrüder in Deutschland, FMS hat am 28. Januar 2021 beschlossen, sich an diesem Verfahren zur Anerkennung des Leids zu beteiligen.
Personen, die als Minderjährige durch Ordensangehörige oder Mitarbeitende betroffen waren, können einen Antrag auf Anerkennungsleistungen bei dem deutschen Orden der Maristenbrüder stellen.
Anerkennungsleistung für Betroffene
In der neuen Ordnung wurde festgelegt, dass eine unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (kurz UKA) eingerichtet wird. Diese Kommission ist beauftragt alle Anträge von betroffenen Personen in Zukunft zu bearbeiten. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Ordensgemeinschaft entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
Weitere Informationen, wie das Antragsformular und die weitere Vorgehensweise, können Betroffene auf der Webseite der DOK oder auf der Webseite der UKA finden.
Auch können Betroffene sich direkt an die Ansprechpersonen der Maristenbrüder oder an die Ordensleitung der Maristenbrüder in Deutschland wenden.