Beteiligung der Maristenbrüder Deutschlands am Verfahren zur Anerkennung des Leids

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat im November 2020 für die katholische Kirche in Deutschland eine Ordnung zu einem erweiterten Verfahren zur Anerkennung des durch sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche erlittenen Leids verabschiedet.

Für den Bereich der katholischen Ordensgemeinschaften in Deutschland hat die Deutsche Ordensoberenkonferenz (DOK) diese Ordnung am 16. Dezember 2020 adoptiert.

Das Institut der Maristenbrüder in Deutschland, FMS hat am 28. Januar 2021 beschlossen, sich an diesem Verfahren zur Anerkennung des Leids zu beteiligen.

In dieser Ordnung wurde nun festgelegt, dass eine unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) eingerichtet wird. Diese Kommission ist beauftragt alle Anträge in Zukunft zu bearbeiten.

Weitere Informationen können Betroffene auf der Webseite der DOK oder auf der Webseite der UKA finden. Auch können Betroffene sich direkt an die Ansprechpersonen der Maristenbrüder oder an die Ordensleitung der Maristenbrüder in Deutschland wenden.

Ansprechpersonen:                                         feneberg.kontakt@posteo.de                    camilleri.kontakt@posteo.de